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Medikamenten-Werbung im Internet Pharmaunternehmen dürfen Ärzten und Apothekern ihre Internet-Werbung für rezeptpflichtige Medikamente nur in einem passwortschützten Bereich präsentieren. Ein blosser Warnhinweis genügt laut Bundesverwaltungsgericht nicht, um Laien fernzuhalten. In der Schweiz darf für verschreibungspflichtige Medikamente nur bei Fachpersonen geworben werden. Um das Verbot der allgemeinen Publikumswerbung auch im Internet durchzusetzen, forderte das Heilmittelinstitut Swissmedic die Pharmabranche auf, entsprechende Werbung auf ihren Homepages mit einem Passwort zu schützen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die dagegen erhobenen Beschwerden von zwei betroffenen Unternehmen nun abgewiesen. Sie hatten die Ansicht vertreten, dass Warnhinweise genügen müssten, um das Werbeverbot gegenüber der Allgemeinheit sicherzustellen. Laut den Richtern in Bern stellen blosse Warnhinweise aber keine wirksame Zugangsbeschränkung dar. Internet-Inhalte, die durch einfaches Anklicken einer Zustimmungserklärung erreicht werden könnten, müssten vielmehr als allgemein zugänglich erachtet werden. Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden. 03.05.2009 |